In Heft 14-15/2023 der Fachzeitschrift NZM – Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht erschien ein Beitrag unserer Kollegen Dr. Herrlein, gleichzeitig Mitherausgeber der NZM, und Gelück, der wissenschaftlicher Mitarbeiter in unserer Kanzlei ist.
Im Beitrag führen die Kollegen eine „Unterhaltung“ mit der künstlichen Intelligenz (KI) ChatGPT des Entwicklers OpenAI LP und befragen sie zu juristischen Themen im Bereich des Wohnraum- und Gewerberaummietrechts. An die KI werden allgemeine Fragen gerichtet, die alltäglich an Mietrechtler unserer Sozietät gestellt werden und darauf aufbauend tiefergehende (Folge-)Fragen.
Die Fragen bezogen sich unter anderem auf die Zulässigkeit bzw. Nichtigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (das "Kleingedruckte") im Mietrecht, einem Tierhalteverbot oder mietrechtsspezifischen Urteilen. Nach jeder Antwort der KI bewerteten unsere Kollegen Herrlein/Gelück diese und gaben eine eigene Stellungnahme ab, wie man Mandanten beraten würde, bzw. wie die korrekte Antwort lautet. Ihre Antworten ergänzten die Kollegen mit einschlägiger Rechtsprechung und Verweisen auf andere Fachliteratur.
Abschließend wurde ein Fazit gezogen und ein Ausblick auf die Zukunft gegeben.
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Tel.: +49 (69) 21 93 086-0
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